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Qualitätsstandards

Netzwerk Wohnen Kiel

Stand vom 16. Januar 2012

Präambel

Das „Netzwerk Wohnen“ ist eine Kooperation sozialpsychiatrischer Anbieter in Kiel und dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines umfassenden und qualifizierten sozialpsychiatrischen Wohn- und Betreuungsangebotes für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Arbeit des Netzwerk Wohnen ist dabei u.a. in folgende gesetzlichen, politischen und fachspezifischen Rahmenbedingungen eingebunden:
- UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (BRK)
- Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
- Leitbild und örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Kiel
- Leitlinien für frauenspezifische Angebote (Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2002).

Ziele

Es ist grundsätzliches Ziel des Netzwerk Wohnen sicherzustellen, dass jedem Menschen mit einer psychischen Erkrankung eine Betreuung angeboten wird, die eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung ermöglicht.

Im Sinne einer Verbesserung der Wohn- und Betreuungsangebote verpflichten sich die Leistungserbringer des Netzwerk Wohnen zu Transparenz und einem offenen kooperativen Austausch. Maßstab für die Weiterentwicklung des Netzwerk Wohnen und auch für die Neuaufnahme weiterer Mitglieder sollte die Qualitätssteigerung in der Versorgung sein, z.B. durch das Schließen von Angebotslücken.

Standards

Alle im Netzwerk Wohnen vertretenen Organisationen verpflichten sich, die folgenden beschriebenen Standards einzuhalten und stellen sich im Sinne einer konstruktiven Qualitätsentwicklung der kritischen Diskussion.
Die Mitglieder des Netzwerk Wohnen haben eine gültige Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit der Stadt Kiel, die den aktuellen fachlichen Standards entspricht.
Die Betreuungsarbeit mit dem psychisch erkrankten Menschen basiert auf einer sozialpsychiatrischen Grundhaltung. Sie ist von Wertschätzung und Akzeptanz geprägt und folgt immer dem Grundsatz der Verselbständigung und Gesundheitsförderung.

Faktoren wie der Personalschlüssel, die Vergütungsmodalitäten und die Ausstattung haben einen direkten Einfluss auf die Qualität der Betreuungsarbeit. Daher setzt sich das Netzwerk Wohnen für die Rahmenbedingungen ein, die für die Umsetzung dieser Qualitätsstandards notwendig sind.

Entsprechend der angebotenen Hilfeform werden geeignete Räumlichkeiten vorgehalten. Im ambulanten Bereich steht den Mitarbeiter/innen für ihre Arbeit neben einem Büroraum auch ein Gruppenraum zur Verfügung. Jede/jeder Klient/in soll die Möglichkeit haben, auch Betreuungstermine in den Räumen des Leistungserbringers wahrzunehmen. Die Räumlichkeiten sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Klienten/innen gut erreichbar, ebenso wird eine angemessene werktägliche telefonische Erreichbarkeit vorgehalten. Diese Voraussetzungen können auch durch Kooperationen mit anderen Leistungserbringern erbracht werden.

Generell kommt dem Wohnumfeld, in dem die Leistungen erbracht werden, eine große Bedeutung zu. Neben der wohnlichen, persönlichen und ansprechenden Gestaltung der Räume des Leistungserbringers, hat auch die positiv stützende Einbindung im Stadtteil einen großen Einfluss auf den Betreuungsprozess. Dies muss unter konzeptionellen und strukturellen Gesichtspunkten vom Leistungserbringer berücksichtigt werden.

Der weitaus überwiegende Teil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den sozialpsychiatrischen Betreuungsteams muss neben einer persönlichen Eignung eine fundierte Ausbildung als Sozialpädagoge/in oder eine vergleichbare qualifizierte Berufsausbildung haben. Die Mitarbeiter/innen sollen über umfassende Fachkompetenz zu den einzelnen psychiatrischen Krankheitsbildern sowie über vielfältige methodische Kenntnisse verfügen.
Den pädagogisch tätigen Mitarbeiter/innen werden fachspezifische Fortbildungen sowie eine regelmäßige qualifizierte Supervision angeboten. Die Mitarbeiter/innen sind in einem Betreuungsteam eingebunden, das einen regelmäßigen (i. d. R. wöchentlichen) fachlichen Austausch gewährleistet sowie eine Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung vorhält.

Der weitaus überwiegende Teil der Betreuungsleistungen wird von pädagogisch tätigen Mitarbeiter/innen erbracht, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen und unbefristeten Angestelltenverhältnis bei dem Leistungserbringer befinden.

Ein wichtiger Bestandteil für die Sicherstellung der Betreuungsarbeit im Netzwerk der Hilfen ist die Kooperation mit anderen Leistungserbringern im Hilfesystem. Insbesondere mit den ergänzenden, übergreifenden und weiterführenden Hilfeangeboten anderer Leistungserbringer wird enger Kontakt gehalten, um ggf. einen reibungslosen Wechsel in eine andere Betreuungsform oder ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Die Ziele des Leistungsberechtigten werden im Hilfeplangespräch in Abstimmung und Kooperation mit dem Leistungsträger, Leistungsberechtigten und Leistungserbringer formuliert und festgelegt. In den Einrichtungen wird mit dem Leistungsberechtigten darauf hin der individuelle Hilfeplan differenziert und erarbeitet. Die Ergebnisse werden regelmäßig überprüft und in die Planung des weiteren Betreuungsprozesses eingebunden. Der Gesamtprozess wird dokumentiert.

Die Leistungserbringer halten ein beschriebenes und klientenorientiertes Beschwerdemanagement vor.
Die Leistungserbringer verpflichten sich ein Qualitätsmanagementsystem anzuwenden, welches geeignet ist, die eigenen Angebote kritisch zu reflektieren und daraus Verbesserungen der Prozesse und der Qualität abzuleiten. Hierzu ist ein strukturierter, schriftlich dokumentierter Prozess nötig, in dem unter Einbeziehung von Klienten/innen und Mitarbeiter/innen aussagekräftige Qualitätsparameter erhoben werden. Die Ergebnisse sollten die Ableitung und Umsetzung qualitätsrelevanter Maßnahmen nach sich ziehen.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder oder den Verbleib aktueller Mitglieder wird mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder im Netzwerk Wohnen entschieden.