• Eine Kooperation sozialpsychiatrischer Träger

Einrichtungen

Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Einzelwohnen ist für Menschen gedacht, die in ihrer eigenen Wohnung leben möchten. Die Intensität der Unterstützung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und der Zustimmung des Leistungsträgers. Einige Anbieter halten eine Wochenend-Rufbereitschaft, sowie eine Krisenbereitschaft oder ein Krisenbett vor.

Teilstationär betreutes Wohnen

In diesem Angebot wird Wohnraum zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Einzelzimmer zumeist in Wohngemeinschaftsform. Das Betreuungsangebot gestaltet sich intensiver und findet in einer Gemeinschaft statt. Zudem wird eine Rufbereitschaft am Wochenende angeboten.

Vollstationär betreutes Wohnen

Vollstationär betreute Wohnformen bieten Einzelzimmer in einem Wohnhaus. Dieses Betreuungsangebot ist für Menschen gedacht, die täglich eine umfassende Unterstützung benötigen. Betreuung und Krisenintervention werden hier rund-um-die-Uhr angeboten.

BTHG

Das Bundesteilhabegesetz  (BTHG) definiert, das bisherige teilstationäre und stationäre Einrichtungen zu den besonderen Wohnformen gehören.

Außerdem wird die ambulante Betreuung nun mit dem Begriff der qualifizierten Assistenz beschrieben. Da diese Begriffe in der allgemeinen Bevölkerung noch nicht weite Verbreitung gefunden haben, benutzen wir noch diese alten Begrifflichkeiten, um die Barrierefreiheit dieser Seite zu gewährleisten.

Welche Angebote halten die Träger vor

Einrichtungen ambulante Angebote teilstationäre Angebote vollstationäre Angebote
Brücke Schleswig-Holstein JA NEIN JA
IHRISS JA NEIN NEIN
Kieler Fenster JA JA JA
Kirschberg e.V. JA NEIN JA
Luna e.V. JA JA NEIN
Lotta e.V. JA JA NEIN
Marie-Christian-Heime JA NEIN JA
Tide-Sozialpsychiatrie JA JA JA
Soliton JA NEIN NEIN
Stadt.Mission.Mensch  JA JA JA
GSHN JA NEIN JA
Frauen Sucht Gesundheit e.V. JA NEIN NEIN