• Eine Kooperation sozialpsychiatrischer Träger

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Stand 03.06.2019

Die Vertretung des Netzwerkes nach außen übernimmt im Wechsel ein Mitglieds-Träger jeweils für ein Jahr (Vorsitz). Damit ist keine Alleinvertretung des Netzwerkes verbunden, sondern der Vorsitz ist als Ansprechperson und koordinierende Tätigkeit gedacht. Die Reihenfolge des Vorsitzes wird vom Netzwerk Wohnen festgelegt.
Die Treffen des Netzwerk Wohnen werden durch den Vorsitz organisiert.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder oder den Ausschluss aktueller Mitglieder wird mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder im Netzwerk Wohnen entschieden.

Werden die Rahmenbedingungen des Netzwerk Wohnen (Qualität, Tätigkeitsschwerpunkt, etc.) eingehalten, kann die Aufnahme eines Trägers in das Netzwerk Wohnen bei dem Vorsitz des Netzwerk Wohnens formlos beantragt werden. Dem Antrag ist eine Erklärung bzw. eine Informationssammlung zur Erfüllung der Standards des Netzwerk Wohnens beizufügen.
Neue Mitglieder sind ein Jahr lang assoziierte Mitglieder. In dieser Zeit nehmen sie an allen Treffen des Netzwerks Wohnen teil, sind aber nicht stimmberechtigt und werden in der öffentlichen Darstellung (Internet usw.) nicht aufgeführt. Nach einem Jahr wird nach einer erneuten Abstimmung über die endgültige Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied entschieden.

Um die Arbeitsfähigkeit des Netzwerks Wohnen aufrecht zu erhalten, werden nur Träger aufgenommen, deren tatsächliches Haupttätigkeitsfeld sozialpsychiatrische Wohn- und Betreuungsangebote sind.

Die Treffen des Netzwerk Wohnens finden in der Regel alle zwei Monate statt. Die Beschlussfähigkeit des Netzwerks Wohnen ist erreicht, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind.
Jeder Träger verfügt über eine Stimme, unabhängig von dessen Größe oder der Anzahl der teilnehmenden Vertreter*innen eines Trägers am jeweiligen Netzwerktreffen. Das Stimmrecht eines Trägers kann bei Abwesenheit schriftlich auf andere stimmberechtigte Mitglieder übertragen werden.