• Eine Kooperation sozialpsychiatrischer Träger

Qualitätsstandards und Geschäftsordnung

Qualitätsstandards

Stand vom 03.06.2019

Präambel

Das „Netzwerk Wohnen“ ist eine Kooperation sozialpsychiatrischer Anbieter in Kiel und dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines umfassenden und qualifizierten sozialpsychiatrischen Wohn- und Betreuungsangebotes für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Arbeit des Netzwerk Wohnen ist dabei u.a. in folgende gesetzlichen, politischen und fachspezifischen Rahmenbedingungen eingebunden:
- UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen (BRK)
- Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
- Leitbild und örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Kiel
- Leitlinien für frauenspezifische Angebote (Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2002).

Ziele

Es ist grundsätzliches Ziel des Netzwerk Wohnen sicherzustellen, dass jedem Menschen mit einer psychischen Erkrankung eine Betreuung angeboten wird, die eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung ermöglicht.

Im Sinne einer Verbesserung der Wohn- und Betreuungsangebote verpflichten sich die Leistungserbringer des Netzwerk Wohnen zu Transparenz und einem offenen kooperativen Austausch. Maßstab für die Weiterentwicklung des Netzwerk Wohnen und auch für die Neuaufnahme weiterer Mitglieder ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Wohn-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote.

Standards

Alle im Netzwerk Wohnen vertretenen Organisationen verpflichten sich, die folgenden beschriebenen Standards einzuhalten und stellen sich im Sinne einer konstruktiven Qualitätsentwicklung der kritischen Diskussion.
Die Mitglieder des Netzwerk Wohnen haben eine gültige Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit der Stadt Kiel, die den aktuellen fachlichen Standards entspricht.
Die Betreuungsarbeit mit dem psychisch erkrankten Menschen basiert auf einer sozialpsychiatrischen Grundhaltung. Sie ist von Wertschätzung und Akzeptanz geprägt und folgt immer dem Grundsatz der Verselbständigung und Gesundheitsförderung.

Faktoren wie der Personalschlüssel, die Vergütungsmodalitäten und die Ausstattung haben einen direkten Einfluss auf die Qualität der Betreuungsarbeit. Daher setzt sich das Netzwerk Wohnen für die Rahmenbedingungen ein, die für die Umsetzung dieser Qualitätsstandards notwendig sind.

Entsprechend der angebotenen Hilfeform werden geeignete Räumlichkeiten vorgehalten. Im ambulanten Bereich steht den Mitarbeiter*innen für ihre Arbeit neben einem Büroraum auch ein Gruppenraum zur Verfügung. Jede*r Klient*in soll die Möglichkeit haben, auch Betreuungstermine in den Räumen des Leistungserbringers wahrzunehmen. Die Räumlichkeiten sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Klient*innen gut erreichbar, ebenso wird eine angemessene werktägliche telefonische Erreichbarkeit vorgehalten. Diese Voraussetzungen können auch durch Kooperationen mit anderen Leistungserbringern erbracht werden.

Generell kommt dem Wohnumfeld, in dem die Leistungen erbracht werden, eine große Bedeutung zu. Neben der wohnlichen, persönlichen und ansprechenden Gestaltung der Räume des Leistungserbringers, hat auch die positiv stützende Einbindung im Stadtteil einen großen Einfluss auf den Betreuungsprozess. Dies muss unter konzeptionellen und strukturellen Gesichtspunkten vom Leistungserbringer berücksichtigt werden.

Der weitaus überwiegende Teil der Mitarbeiter*innen in den sozialpsychiatrischen Betreuungsteams muss neben einer persönlichen Eignung eine fundierte Ausbildung als Sozialpädagog*in oder eine vergleichbare qualifizierte Berufsausbildung haben. Die Mitarbeiter*innen sollen über umfassende Fachkompetenz zu den einzelnen psychiatrischen Krankheitsbildern sowie über vielfältige methodische Kenntnisse verfügen.
Den pädagogisch tätigen Mitarbeiter*innen werden fachspezifische Fortbildungen sowie eine regelmäßige qualifizierte Supervision angeboten. Die Mitarbeiter*innen sind in einem Betreuungsteam eingebunden, das einen regelmäßigen (i. d. R. wöchentlichen) fachlichen Austausch gewährleistet sowie eine Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung vorhält.

Der weitaus überwiegende Teil der Betreuungsleistungen wird von pädagogisch tätigen Mitarbeiter*innen erbracht, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen und unbefristeten Angestelltenverhältnis bei dem Leistungserbringer befinden.

Ein wichtiger Bestandteil für die Sicherstellung der Betreuungsarbeit im Netzwerk der Hilfen ist die Kooperation mit anderen Leistungserbringern im Hilfesystem. Insbesondere mit den ergänzenden, übergreifenden und weiterführenden Hilfeangeboten anderer Leistungserbringer wird enger Kontakt gehalten, um ggf. einen reibungslosen Wechsel in eine andere Betreuungsform oder ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Die Ziele des Leistungsberechtigten werden im Hilfeplangespräch in Abstimmung und Kooperation mit dem Leistungsträger, Leistungsberechtigten und Leistungserbringer formuliert und festgelegt. In den Einrichtungen wird mit dem Leistungsberechtigten darauf hin der individuelle Hilfeplan differenziert und erarbeitet. Die Ergebnisse werden regelmäßig überprüft und in die Planung des weiteren Betreuungsprozesses eingebunden. Der Gesamtprozess wird dokumentiert.

Die Leistungserbringer halten ein beschriebenes und klientenorientiertes Beschwerdemanagement vor.
Die Leistungserbringer verpflichten sich ein Qualitätsmanagementsystem anzuwenden, welches geeignet ist, die eigenen Angebote kritisch zu reflektieren und daraus Verbesserungen der Prozesse und der Qualität abzuleiten. Hierzu ist ein strukturierter, schriftlich dokumentierter Prozess nötig, in dem unter Einbeziehung von Klient*innen und Mitarbeiter*innen aussagekräftige Qualitätsparameter erhoben werden. Die Ergebnisse sollten die Ableitung und Umsetzung qualitätsrelevanter Maßnahmen nach sich ziehen.

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Stand 03.06.2019

Die Vertretung des Netzwerkes nach außen übernimmt im Wechsel ein Mitglieds-Träger jeweils für ein Jahr (Vorsitz). Damit ist keine Alleinvertretung des Netzwerkes verbunden, sondern der Vorsitz ist als Ansprechperson und koordinierende Tätigkeit gedacht. Die Reihenfolge des Vorsitzes wird vom Netzwerk Wohnen festgelegt.
Die Treffen des Netzwerk Wohnen werden durch den Vorsitz organisiert.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder oder den Ausschluss aktueller Mitglieder wird mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder im Netzwerk Wohnen entschieden.

Werden die Rahmenbedingungen des Netzwerk Wohnen (Qualität, Tätigkeitsschwerpunkt, etc.) eingehalten, kann die Aufnahme eines Trägers in das Netzwerk Wohnen bei dem Vorsitz des Netzwerk Wohnens formlos beantragt werden. Dem Antrag ist eine Erklärung bzw. eine Informationssammlung zur Erfüllung der Standards des Netzwerk Wohnens beizufügen.
Neue Mitglieder sind ein Jahr lang assoziierte Mitglieder. In dieser Zeit nehmen sie an allen Treffen des Netzwerks Wohnen teil, sind aber nicht stimmberechtigt und werden in der öffentlichen Darstellung (Internet usw.) nicht aufgeführt. Nach einem Jahr wird nach einer erneuten Abstimmung über die endgültige Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied entschieden.

Um die Arbeitsfähigkeit des Netzwerks Wohnen aufrecht zu erhalten, werden nur Träger aufgenommen, deren tatsächliches Haupttätigkeitsfeld sozialpsychiatrische Wohn- und Betreuungsangebote sind.

Die Treffen des Netzwerk Wohnens finden in der Regel alle zwei Monate statt. Die Beschlussfähigkeit des Netzwerks Wohnen ist erreicht, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind.
Jeder Träger verfügt über eine Stimme, unabhängig von dessen Größe oder der Anzahl der teilnehmenden Vertreter*innen eines Trägers am jeweiligen Netzwerktreffen. Das Stimmrecht eines Trägers kann bei Abwesenheit schriftlich auf andere stimmberechtigte Mitglieder übertragen werden.